Durchführung einer Online-Bürger- und Beraterbefragung zur Zufriedenheit mit der Arbeit der Finanzämter in der schleswig-holsteinischen Steuerverwaltung

Das Finanzministerium hat uns mit Schreiben vom 16. September 2025 über die Durchführung einer Online-Bürger- und Beraterbefragung zur Zufriedenheit mit der Arbeit der Finanzämter in der schleswig-holsteinischen Steuerverwaltung informiert.

Der Start der Onlinebefragung erfolgt am 1. Oktober 2025. Die Befragung soll über einen Zeitraum von zwölf Monaten durchgeführt werden und endet am
30. September 2026. An der Online-Befragung nehmen alle Länder bis auf das Land Hessen teil.

Die Befragung beinhaltet folgende Kategorien:

  • Abgabe der Einkommensteuererklärung
  • Bearbeitung der Einkommensteuererklärung
  • Bearbeitung von Einsprüchen
  • Erreichbarkeit
  • Verhalten und Kompetenz der Beschäftigten
  • Generelle Zufriedenheit
  • Allgemeine Angaben

Darüber hinaus können in der Beraterbefragung zusätzlich Angaben zur

  • Einheitlichkeit der Rechtsanwendung
  • Zusammenarbeit mit dem Finanzamt

gemacht werden.

Bürgerinnen und Bürger können jeweils nur ein Finanzamt bewerten. Angehörige der steuerberatenden Berufe haben hingegen die Möglichkeit, bis zu drei Finanzämter zu wählen. Die Beantwortung des Fragebogens für ein Finanzamt dauert in der Regel nicht länger als zehn Minuten. Den Musterfragebogen für die Beraterbefragung habe ich Ihnen zu Ihrer Information beigefügt.

Die Online-Befragung wird über das Beteiligungsportal des Landes Sachsen durchgeführt, und ist unter der Internetadresse www.ihr-finanzamt-fragt-nach.de ab dem
1. Oktober 2025 erreichbar. Zur Sicherstellung der Anonymität wird eine Umfrageteilnahme ohne vorherige Registrierung und Anmeldung ermöglicht, zudem sind keine Freitextangaben vorgesehen.

Gewinnbringende Erkenntnisse zur Arbeit der schleswig-holsteinischen Steuerverwaltung werden insbesondere dann gewonnen werden können, wenn eine möglichst hohe Beteiligung an der Umfrage erfolgt.