Checkliste zur Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien (GwGMeldV-Immobilien)

Die Bundessteuerberaterkammer hat uns eine Checkliste zur Ermittlung einer Meldepflicht nach der GwGMeldV-Immobilien zur Verfügung gestellt. Die Checkliste wurde von der Wirtschaftsprüferkammer entwickelt und mit Zustimmung der WPK von der Bundessteuerberaterkammer übernommen und für die Steuerberater angepasst. Unsere Mitglieder können die Checkliste im Mitgliederbereich unter der Geldwäscheprävention „14. Meldepflichten im Immobilienbereich“ abrufen.

Auch die Handreichung der BStBK zur Rechtsverordnung zu Meldepflichten im Immobilienbereich (GwGMeldV-Immobilien) wird aktuell überarbeitet und steht dem Berufsstand danach zur Verfügung.