BStBK veröffentlicht FAQ „Allgemeine digitale Aufbewahrung“

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) stellt einen neuen FAQ-Katalog zur allgemeinen digitalen Aufbewahrung bereit. Ziel ist es, den Berufsstand bei der rechtssicheren und praktikablen Umsetzung von Aufbewahrungspflichten in digitalen Prozessen zu unterstützen – insbesondere im Schnittfeld von Handelsrecht, Steuerrecht (GoBD) und ausgewählten Datenschutzfragen. 

Der Umstieg auf digitale Abläufe wirft regelmäßig Fragen auf: Welche Unterlagen sind aufbewahrungspflichtig und wie lange? Reicht die digitale Ablage als Scan (PDF) aus – auch bei unterschriebenen Originalen? Müssen E-Mails archiviert werden? Wie lassen sich steuerrelevante Daten in heterogenen Systemlandschaften identifizieren und vollständig vorhalten? Und welche Anforderungen gelten bei Konvertierung, Verdichtung, Systemwechseln oder beim Umgang mit Kassendaten?

Der FAQ-Katalog greift diese Themen entlang praxisnaher Fragestellungen auf und behandelt u. a.:

• Handelsrechtliche Aufbewahrung inkl. Fragen zur digitalen Aufbewahrung von Jahresabschlüssen, Formaten, Signaturen und zeitlichen Abläufen
• Steuerrechtliche Anforderungen (GoBD): Identifikation steuerrelevanter Daten, E-Mail-Archivierung, Vorsysteme/Stammdaten, Ordnungssysteme, Unveränderbarkeit
• Dateiformate & Reproduzierbarkeit, Vermeidung von Doppelerfassung, Anforderungen an bildliche Erfassung
• Zugriffsarten im Prüfungsfall, Archivphase/Nachbetriebsphase, risikomindernde Maßnahmen
• Systemmigration und GoBD-konforme Überführung von Archivdaten
• Auslagerung (auch Ausland) inkl. elektronischer Rechnungen und besondere Fragestellungen zu Signaturen
• Entgeltunterlagen nach BVV sowie ausgewählte DSGVO-Themen (Löschfristen, Schwärzen, Auslagerung auf Dritte)

Laden Sie hier den FAQ als PDF herunter: FAQ-Katalog.

Schreiben der Bundessteuerberaterkammer vom 9. Februar 2026.