Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland elektronische Rechnungen in einem strukturierten Format empfangen können. Ab 2028 folgt nach einer gestaffelten Einführung für sämtliche im B2B-Bereich tätigen Unternehmen die Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen. Ausnahmen gelten lediglich für steuerfreie Umsätze gem. § 4 Nr. 8 bis 29 UStG, Kleinbetragsrechnungen unter 250 € und Fahrausweise. Das Jahressteuergesetz, das am 22. November 2024 im Bundesrat beschlossen werden soll, sieht zudem eine Ausnahme von der Ausstellungspflicht für Kleinunternehmer vor.
Wir möchten in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam machen, dass das BMF neben dem am 15. Oktober 2024 veröffentlichten BMF-Schreiben nunmehr auch einen FAQ-Katalog zur E-Rechnung veröffentlicht hat. Darin beantwortet das BMF die am häufigsten gestellten Fragen zur E-Rechnung.
Der FAQ-Katalog kann unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/e-rechnung.html.
Schreiben der Bundessteuerberaterkammer vom 20. November 2024.