Das BMF hat die 5. Verordnung zur Änderung der StBVV erlassen und am 06. Februar 2025 dem Bundesrat zwecks Einholung der erforderlichen Zustimmung vorgelegt. Darin ist eine Erhöhung der Tabellen zur StBVV in Höhe von ca. 6% und der weiteren Gebühren in Höhe von ca. 9% vorgesehen. Dies entspricht der Höhe nach den für das RVG im Rahmen des Kostenrechtsänderungsgesetzes (KostRÄG 2025) vorgesehenen Erhöhungen. Zudem sieht die Verordnung eine Änderung der Taktung bei der Zeitgebühr dahingehend vor, dass der bisherige Halbstundentakt auf einen Viertelstundentakt herabgesetzt wird.
Der Bundesrat wird über die Verordnung voraussichtlich in seiner Plenarsitzung am 21. März 2025 entscheiden. Die Änderungen sollen dann am ersten Tag des dritten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft treten, mithin vermutlich frühestens am 01. Juni 2025.
Wir werden Sie über den weiteren Verlauf informieren.