Die Bundessteuerberaterkammer hat uns darüber informiert, dass das Neunte Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht (9. StBÄndG) am 2. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde (Bundesgesetzblatt Teil I – Neuntes Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht – Bundesgesetzblatt). Die Änderungen des StBerG zur Absicherung des Fremdbesitzverbots treten damit am 3. Juli 2026 in Kraft. Die anderen Änderungen des StBerG treten – mit Ausnahme der Streichung des Leitererfordernisses – am 1. September 2026 in Kraft.
Rundschreiben der Bundessteuerberaterkammer vom 2. Juli 2026