Ablauf der Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärungen (SH)

Auf unsere Anfrage nach dem Umgang mit dem bevorstehenden Ablauf der Abgabefrist für Grundsteuererklärungen teilte das Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein mit, dass es auf Seiten des Finanzministeriums bei der vereinbarten Verfahrensweise bleibt.

Danach besteht lediglich die Möglichkeit, nach § 109 AO einen individuellen Fristverlängerungsantrag bis längstens Ende April 2023 zu stellen und unter Angabe der betroffenen Steuernummern darzulegen, welcher Prozentsatz an Erklärungen bereits innerhalb der Frist bis zum 31. Januar 2023 abgegeben wurde und welcher Prozentsatz der noch fehlenden Erklärungen bis zu welchem Zeitpunkt sukzessive abgegeben wird.

Information des Finanzministeriums des Landes Schleswig-Holstein vom 30. Januar 2023.