Aufgaben des Steuerberaterversorgungswerkes

Gemäß § 9 der Satzung des Steuerberaterversorgungswerkes ist jedes Mitglied der Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein, unabhängig von einer selbständigen Berufsausübung oder einer solchen im Angestelltenverhältnis, Pflichtmitglied des Versorgungswerkes, soweit die Kammermitgliedschaft nach dem 1. Januar 1999 begründet wurde und das Mitglied das 60. Lebensjahr am Tage der Bestellung noch nicht vollendet hatte.


Zielsetzung
des Steuerberaterversorgungswerkes ist eine angemessene Grundversorgung für das Alter, für die Hinterbliebenen und für den Fall der Berufsunfähigkeit. Das Steuerberaterversorgungswerk nimmt im Rahmen der berufsständischen Solidarität alle Berufsangehörigen ohne Gesundheitsprüfung auf. Für jüngere Kolleginnen und Kollegen bietet das Versorgungswerk einen sofortigen "Rundum-Schutz" als Grundversorgung und den Aufbau einer hervorragenden Altersvorsorge. Die Rentenanwartschaften werden ohne Wartezeit mit der ersten Beitragszahlung erworben. Die aufgebauten Versorgungsansprüche können nicht gepfändet werden und sind damit dem Zugriff Dritter entzogen.