Aufgaben

 

Die Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein ist die Berufskammer der in Schleswig-Holstein zugelassenen Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften. Sie ist eine Selbstverwaltungskörperschaft des öffentlichen Rechts.

Der Steuerberaterkammer obliegt die gesetzliche Aufgabe, die Interessen der Gesamtheit ihrer Mitglieder zu wahren und die Einhaltung der Berufspflichten der Kammermitglieder zu überwachen.

Sie ist zuständig für die Bestellung von Steuerberatern und deren Widerruf sowie für die Anerkennung von Steuerberatungsgesellschaften. Seit 2009 obliegt der Steuerberaterkammer zudem die Zulassung zur Steuerberaterprüfung sowie deren organisatorische Durchführung.

 

Überwachung der beruflichen Pflichten 

Eine der Hauptaufgaben der Steuerberaterkammer ist die Überwachung der beruflichen Pflichten ihrer Mitglieder. Steuerberater üben für ihre Auftraggeber eine verantwortungsvolle und oft schwierige Tätigkeit aus. Der Mandant muss sich darauf verlassen können, dass der Berufsangehörige mit großer Sachkunde gewissenhaft und verschwiegen für ihn tätig wird.

Der Steuerberaterberuf gehört deshalb zu den wenigen Berufen, für dessen Ausübung der Gesetzgeber allgemeine Verhaltensregeln mit verpflichtendem Charakter, d.h. allgemeine Berufspflichten, aufgestellt hat. Die Überwachung der Einhaltung dieser Berufspflichten, die der Staat ursprünglich selbst wahrgenommen hat, ist mit dem Steuerberatungsgesetz 1961 auf die Steuerberaterkammer übertragen worden und stellt bis heute eine ihrer wichtigsten Aufgaben dar.

 

Beratung und Belehrung der Mitglieder 

Die Aufgabe der Kammer, die Berufspflichten zu überwachen, wird durch die Verpflichtung der Kammer ergänzt, ihre Mitglieder in Fragen der Berufspflichten zu beraten und zu belehren. Einem Berufsangehörigen können nicht immer sämtliche berufsrechtlichen Vorschriften bekannt sein, um danach sein Verhalten auszurichten.

 

Vermittlung bei Streitigkeiten 

Sollte es zu Streitigkeiten zwischen Kammernmitgliedern oder zu Auseinandersetzungen zwischen Kammermitgliedern und ihren Mandanten kommen, ist die Steuerberaterkammer der richtige Ansprechpartner.

Mit der Aufgabenstellung, zwischen Kammermitgliedern zu vermitteln, soll der Versuch unternommen werden, Auseinandersetzungen zwischen Berufskollegen nach Möglichkeit intern und in kollegialer Weise beizulegen, um zu verhindern, dass die Beilegung der Differenzen den ordentlichen Gerichten übertragen und der Streit damit in der Öffentlichkeit bekannt gemacht wird.

Auch zwischen Berufsangehörigen und ihren Auftraggebern kann es zu Streitigkeiten kommen, die sich beispielsweise anlässlich der Honorarrechnung, der Nichterledigung übertragener Arbeiten oder der Nichtherausgabe von Mandantenunterlagen entzünden können. Auch hier ist es Aufgabe der berufsständischen Selbstverwaltung, zur Wahrung des Ansehens der Berufsstandes in der Öffentlichkeit dafür zu sorgen, dass derartige Auseinandersetzungen möglichst intern beigelegt werden können.

 

Berufsbildung

Darüber hinaus ist die Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein zuständige Stelle in Fragen der Berufsbildung der Steuerfachangestellten. So werden die in Schleswig-Holstein für diesen Ausbildungsberuf abgeschlossenen Berufsausbildungsverträge bei der Kammer registriert.

In dieser Funktion führt die Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein auch die Abschlussprüfung zum/zur Steuerfachangestellten sowie die Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerfachwirt/in durch.

 

Erstellung von Gutachten 

Zu den Aufgaben der Kammer gehört es weiterhin, Gutachten zu erstellen, die ein Gericht, eine Landesfinanzbehörde oder eine andere Verwaltungsbehörde des Landes anfordert. Erfahrungsgemäß werden von den Steuerberaterkammern vor allem Gutachten bei Gebührenstreitigkeiten vor den Zivilgerichten angefordert.