Prüfung Landwirtschaftliche Buchstelle
Die Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein führt für alle Mitglieder der Steuerberaterkammern Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern zentral die Prüfung zur Verleihung der Berechtigung zur Führung der Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle" gemäß § 44 StBerG durch.
Die nächste Prüfung zur Verleihung der Berechtigung zur Führung der Bezeichnung „Landwirtschaftliche Buchstelle“ gem. § 44 StBerG findet am Mittwoch, den 30. Mai 2012, um 10.00 Uhr in der Geschäftsstelle der Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein statt.
Formlose Anträge sind bis zum 18.April 2012 zu stellen, denen ein Lebenslauf über den beruflichen Werdegang und die bisherige berufliche Tätigkeit (§ 42 Abs. 2 DVStB) beizufügen sind.
Die Gebühr in Höhe von 350,00 Euro ist ebenfalls bis zum 18. April 2012 zu entrichten.
Für Fragen zur organisatorischen Durchführung der Prüfung können Sie sich per E-Mail an Frau Neumann wenden.