Fachberater
 


Steuerberater können einen amtlichen Fachberatertitel erlangen, um eine Spezialisierung auf bestimmte Steuerrechtsgebiete kenntlich zu machen. 

Anträge auf Verleihung der Fachberaterbezeichnung können bei der Steuerberaterkammer gestellt werden.

Dem Antrag auf Verleihung der Fachberaterbezeichnung (bitte 2-fach) sind folgende Unterlagen im Original bzw. als öffentlich beglaubigte Abschrift sowie eine weitere einfache Ablichtung beizufügen:

 

  • Übersicht zur Fallliste
  • Falliste mit mindestens 30 Fällen
  • beglaubigte Abschrift der Teilnahmebestätigung eines zertifizierten Fachberaterlehrgangs
  • Aufsichtsarbeiten und ihre Bewertungen.

 

Ferner bitten wir um Überweisung der Gebühr in Höhe von 750,00 Euro auf das Konto der Commerzbank AG Hamburg Nr. 630 752 400, BLZ 200 400 00. 

Der Prüfungsausschuss wird sodann nach Lage der Akten oder in einem von ihm anberaumten Gesprächstermin über den Antrag entscheiden.

 

Fachberaterordnung

Ausführungshinweise zur FBO

 

Antrag Fachberater

Übersicht Fallliste "Internationales Steuerrecht"

Übersicht Fallliste "Zölle und Verbrauchsteuern

Fallliste

Nachweis der Fortbildung

 

Häufig gestellte Fragen zum Fachberater